Grundfreibetrag 2026: So viel Einkommen bleibt komplett steuerfrei

Grundfreibetrag


Grundfreibetrag 2026: So viel Einkommen bleibt dieses Jahr komplett steuerfrei!

VERIFIED TAX INFORMATION
Tobias Weber

Geprüft von: Tobias Weber, Geprüfter Steuerberater (StB)

Stand: Steuerjahr 2026

Quellen: Bundesfinanzministerium (BMF), Einkommensteuergesetz (EStG)

Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und Rentner in Deutschland: Das Bundesfinanzministerium hat den steuerlichen Grundfreibetrag für das Jahr 2026 erneut angehoben.

Der Grundfreibetrag sichert das verfassungsrechtliche Existenzminimum. Das bedeutet: Bis zu diesem bestimmten Einkommensbetrag verlangt der Staat keinen einzigen Cent Einkommensteuer. Erst wenn Ihr Einkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird auf den Betrag darüber Steuern erhoben.

1. Wie hoch ist der Grundfreibetrag im Jahr 2026?

Um die anhaltende Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen, wurde der Freibetrag angepasst. Die exakten Werte für 2026 lauten:

  • Für Ledige (Steuerklasse I, II, IV): Der Grundfreibetrag steigt auf 12.336 Euro pro Jahr.
  • Für Verheiratete (Zusammenveranlagung, Steuerklasse III/V oder IV/IV): Hier verdoppelt sich der Betrag auf 24.672 Euro.

2. Was passiert, wenn ich Kinder habe?

Zusätzlich zum Grundfreibetrag profitieren Familien vom Kinderfreibetrag. Dieser dient ebenfalls der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums von Kindern. Im Jahr 2026 liegt der Kinderfreibetrag (inklusive Betreuungsfreibetrag) bei ca. 9.600 Euro pro Kind (für beide Elternteile zusammen).

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch (Günstigerprüfung), ob für Sie das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich vorteilhafter ist.

Steuerfrei-Rechner 2026

Ermitteln Sie schnell, wie viel von Ihrem Einkommen in diesem Jahr völlig steuerfrei bleibt.

1. Wie ist Ihr Familienstand (Veranlagung)?
2. Haben Sie Kinder?
3. Voraussichtliches Bruttoeinkommen 2026 (Jahreswert):

Ihre Steuer-Zusammenfassung 2026

Zu versteuerndes Einkommen (Schätzung)
0 €

Nur auf diesen Betrag fällt überhaupt Einkommensteuer an.

3. Muss ich den Freibetrag beantragen?

Nein. Der Grundfreibetrag ist automatisch in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt diesen Betrag automatisch bei der monatlichen Gehaltsabrechnung.

Wenn Sie selbstständig sind, wird der Grundfreibetrag automatisch im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung vom Finanzamt abgezogen. Sie müssen dafür kein gesondertes Formular ausfüllen.

Rechtlicher Hinweis: Die hier durchgeführten Berechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Orientierung auf Basis der geplanten Eckwerte für 2026. Das tatsächlich zu versteuernde Einkommen (zvE) wird nach Abzug weiterer Positionen wie Werbungskostenpauschale (1.230 €), Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen meist noch geringer ausfallen. Diese Simulation ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung durch einen zertifizierten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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