![]() |
| Voraussetzungen, Höhe & Online-Rechner |
※ Haftungsausschluss (YMYL Disclaimer)
Dieser Artikel basiert auf den offiziellen Reformen des 13. SGB II-Änderungsgesetzes und den Regelungen für das Jahr 2026 (Einführung des Grundsicherungsgeldes). Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.
Weiterbildungsgeld & Grundsicherung 2026: Sichern Sie sich Ihren finanziellen Bonus
Ratgeber Finanzen & Arbeit | Letztes Update: 2026
Der Arbeitsmarkt ist im ständigen Wandel, und Qualifikation ist der Schlüssel zum Erfolg. Um Arbeitsuchende noch stärker zu unterstützen, wurde das System 2026 reformiert: Das bisherige Bürgergeld wird schrittweise durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Ein zentraler Baustein bleibt dabei die finanzielle Förderung der beruflichen Bildung. Wer sich weiterbildet, profitiert erheblich – durch das Weiterbildungsgeld (150 €), den Bürgergeld-Bonus (75 €) und hohe Weiterbildungsprämien (bis zu 1.500 €).
1. Was ist das Weiterbildungsgeld 2026?
Das Weiterbildungsgeld ist eine monatliche Zusatzzahlung von 150 Euro. Es richtet sich an Bezieher von Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld, die an einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung (z. B. einer Umschulung) teilnehmen. Dieses Geld wird zusätzlich zum regulären Regelsatz (563 Euro für Alleinstehende in 2026) und ohne Anrechnung auf andere Leistungen ausgezahlt.
2. Weiterbildungsgeld vs. Bürgergeld-Bonus
Nicht jede Weiterbildung führt sofort zu einem Berufsabschluss. Für kürzere Maßnahmen gibt es daher den Bürgergeld-Bonus:
- Weiterbildungsgeld (150 €/Monat): Für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
- Bürgergeld-Bonus (75 €/Monat): Für Maßnahmen, die mindestens 8 Wochen dauern, aber nicht auf einen Abschluss abzielen (z. B. EDV-Kurse, intensives Coaching, Sprachförderung).
3. Bis zu 2.500 € Extrageld: Die Weiterbildungsprämie
Zusätzlich zum monatlichen Weiterbildungsgeld belohnt der Staat Ihren Erfolg beim Lernen. Die Weiterbildungsprämie wird bei Bestehen wichtiger Prüfungen einmalig ausgezahlt:
- 1.000 Euro für das Bestehen einer gesetzlich geregelten Zwischenprüfung.
- 1.500 Euro für das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung.

0 Comments